1. Geltungsbereich
Die M&G JustSell GmbH mit Sitz in Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien zu FN 502139 s (“JustSell“) ist ein Unternehmen, das softwareunterstützte Konfektionierung, Verpackungs- und Versandfertigmachung in organisierter Form betreibt. JustSell erbringt alle Leistungen gegenüber ihren Kunden (der “Kunde” und jeder Kunde gemeinsam mit JustSell die “Parteien“) auf Basis dieser AGB, jeweils in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Die von JustSell angebotenen Dienste richten sich ausschließlich an Unternehmen und nicht an Privatpersonen. Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr zwischen den Parteien, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird. Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Vereinbarungen oder allfällige entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn dies von JustSell schriftlich bestätigt wird oder in diesen AGB darauf verwiesen wird (zB Vertrag über die Einlagerung von Waren).
2. Leistungserbringung
JustSell ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch Beauftragung anderer Unternehmer (zB Frachtführer oder Kuriere) (“Logistikdienstleister“) zu erbringen. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt JustSell die Auswahl des Logistikdienstleisters. Sollen bestimmte Dienstleister ausgeschlossen oder präferiert ausgewählt werden, so muss dies gesondert vereinbart werden. JustSell behält sich das Recht vor, Sendungen auf mehrere Pakete aufzuteilen, wenn dies für eine optimale Versandabwicklung sinnvoll ist und keine passenden Versandkartons zur Verfügung gestellt werden. Im JustSell System erfasste und durch den Kunden freigegebene Aufträge können so lange durch den Kunden angepasst oder storniert werden, bis mit der Bearbeitung durch Justsell begonnen wurde.
3. Entgelte
Das durch den Kunden an JustSell zu zahlende Entgelt richtet sich, sofern es an einer ausdrücklichen Vereinbarung fehlt, nach den zum Zeitpunkt der Versandbeauftragung jeweils gültigen Tarife von JustSell. Grundlage der Abrechnung ist die jeweils beauftragte bzw erbrachte Leistung gemäß aktuell geltenden Tarifen bzw. gegebenenfalls gesonderter Vereinbarungen. Das Entgelt setzt sich aus Kosten Konfektion, Kommission und Versand zusammen. Optional fällt eine monatliche Gebühr an, je nach Paket und individueller Vereinbarung. Kosten für; die Einlagerung und Lagerhaltung ansich werden nicht eingehoben.
4. Versandbestimmungen
JustSell behält sich das Recht vor, bestimmte Waren vom Versand auszuschließen bzw. den Versand bestimmter Waren von speziellen Verpackungen oder anderen Beschränkungen abhängig zu machen. Der Ausschluss und die Beschränkungen vom Versand bestimmter Waren richten sich nach der zum Zeitpunkt der Versandbeauftragung gültigen Ausschlussliste, welche hier zu finden ist. Der Versand von gefährlichen Waren im Sinne des “Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße” (ADR) bzw. “Dangerous Goods Regulation” (“DGR”) der IATA Vorschriften ist ausgeschlossen. Die versendeten Waren dürfen – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – folgende Maximalwerte nicht überschreiten: - Maximalgewicht: 31,5 kg im verpackten Zustand - maximale Seitenlänge im verpackten Zustand: 120 cm - Maximales Gurtmaß (2x Breite + 2x Höhe + längste Seite): 300 cm. Im Fall der Überschreitung der Maximalwerte oder des Versandes von ausgeschlossenen Waren hat der Kunde gegebenenfalls dadurch entstandene Mehrkosten sowie eine Retourzustellungsgebühr in Höhe von EUR 13,50 netto an JustSell zu zahlen. Schäden, die durch die Versendung ausgeschlossener Waren entstehen, hat der Kunde zu ersetzen.
5. Datenerfassung
Aufträge welche in elektronischer Form (csv, xml, json) vorliegen, werden automatisiert ins System von JustSell eingebracht. Sämtliche nicht elektronisch übermittelten Daten werden manuell erfasst und je Datensatz verrechnet. Die kosten für die manuelle Erfassung richtet sich nach der aktuellen Preisliste.
6. Einlagerung / Lagerhaltung
Die Einlagerung Ihrer Produkte ist ein Service von JustSell und generell im Angebot enthalten.
7. Verpackungen
Die Verpackung muss geeignet sein, einen Sturz aus 120 cm Höhe unbeschadet zu überstehen. Für den Fall das die Verpackung durch den Kunden bereitgestellt wird, hat dieser für die versandgerechte Verpackung zu sorgen und JustSell haftet nicht für Schäden in Folge mangelhafter Verpackung (siehe auch Punkt 8 der AGB). Auf Wunsch des Kunden verpackt JustSell die zu versendenden Ware versandgerecht. Für Waren die von JustSell verpackt werden, gewährleistet Justsell die versandgerechte Verpackung.
8. Haftung
Just haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Die Haftung von Justsell für leichte Fahrlässigkeit ist – mit Ausnahme von Personenschäden – ausgeschlossen. Für den Fall der Haftung durch Justsell, wird als Schaden der Netto Einkaufs-/Produktionswert bzw bei gebrauchten Waren der Zeitwert ersetzt. Die Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmung – in jedem Fall auf EUR 250 netto pro Sendung begrenzt. Besteht eine Transportversicherung, ist der Kunde verpflichtet, den Ersatz des Schadens von dieser zu verlangen und sich die von der Transportversicherung geleistete Ersatzleistung anrechnen zu lassen. &üuml;bersteigt die Versicherungssumme die Schadenssumme, wird dennoch maximal der tatsächlich eingetretene Schaden ersetzt (unter Berücksichtigung der vorstehenden Haftungsbeschränkungen). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Versandkosten, Entschädigung von entgangenen Umsätzen oder auf Schadenersatz bei Verspätungen bei der Zustellung bzw bei Nichthinterlassung von Zustellbenachrichtigungen. Werden die zu versendenden Waren vom Kunden bereits verpackt an Justsell übergeben, so haftet Justsell nicht für entstandene Schäden in Folge mangelhafter Verpackung; dies gilt auch bei bloß teilweiser Verpackung durch den Kunden (zB Innenverpackung).. Auch im Falle der nachträglichen Veränderung bzw der Neuverpackung der versendeten Waren durch den Kunden haftet Justsell nicht für Schäden in Folge mangelhafter Verpackung. Die Beweislast für die Mangelfreiheit und Eignung der Verpackung trifft den Kunden. Die Haftung ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf Umständen beruht, die Justsell oder die Logistikdienstleister nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnten. Für Bruchschäden an Glas, Porzellan und ähnlichen bruchempfindlichen Gütern oder Geräteteilen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern nicht individuell ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Filmen, DVD und anderen Datenträgern ist die Haftung auf den Materialwert beschränkt. Klarstellend wird festgehalten, dass bei Schäden an Elektronik – insbesondere Unterhaltungselektronik – den Kunden die Beweislast für die Schadensverursachung am Transportweg trifft. Offensichtliche Beschädigungen der Sendung sind unmittelbar bei &üuml;bernahme der Sendung schriftlich gegenüber dem Boten oder durch Nicht-Annahme zu rügen. Bei nicht offensichtlichen Schäden muss die Meldung innerhalb von drei Werktagen ab Zustellung schriftlich an Justsell erfolgen. Wird ein Schaden verspätet gemeldet verfallen die Ansprüche auf Ersatz dieses Schadens.
9. Reklamationen
Für die Abwicklung einer Reklamation (zB Verzögerung, Verlust der Sendung, Beschädigung) ist der Kunde verpflichtet folgende Informationen innerhalb von 10 Werktagen ab Zustellung, bzw. in Fällen wo keine Zustellung stattgefunden hat, ab Kenntnis des Problems, an JustSell zu übermitteln: -Sendungsnummer, Art und Beschreibung des Problems, bei Schadensfällen inklusive Fotos - Bei Verkäufen oder anderen geschäftlichen Transaktionen: Lieferschein und Kundenrechnung sowie Nachweis über Netto Einkaufswert bzw. Produktionskosten -Bei sonstigen Sendungen, bei denen es sich nicht um einen Verkauf handelt: Originalrechnung des beschädigten bzw. verlorenen Gegenstandes Werden die oben genannten Informationen und Unterlagen nicht binnen 10 Werktagen an JustSell übermittelt, verfallen alle Ansprüche des Kunden in Zusammenhang mit der Reklamation.
10. Retouren
Im Fall der Nichtzustellung hat der Kunde JustSell die dadurch anfallenden Kosten (zB Rücksendekosten, Aufwand für Adressklärung im Fall unvollständiger oder falscher Adressdaten) zu ersetzen. Die Kosten richten sich nach den zum Zeitpunkt der Versandbeauftragung jeweils gültigen Retourentarifen von JustSell. Um diese Kosten zu vermeiden, empfiehlt JustSell dem Kunden bei jeder Beauftragung einer Versendung eine Kontaktmöglichkeit des Empfängers (E-Mail Adresse und Telefonnummer) anzugeben und den Verlauf seiner Pakete zu verfolgen, um bei Zustellproblemen rechtzeitig handeln zu können.
11. Verrechnung
Der Kunde stimmt der Zustellung von Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form zu. Auf Wunsch des Kunden wird diesem kostenlos eine Rechnung in Papierform zugestellt. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – monatlich auf Basis des im entsprechenden Monat geleisteten Aufwandes. Das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung an den Kunden fällig und binnen zehn Werktagen ab Fälligkeit zu bezahlen. Bei einmaliger Beauftragung durch den Kunden erfolgt die Rechnungsstellung unmittelbar nach Durchführung der Versendung und das Entgelt ist mit Zugang der Rechnung an den Kunden fällig und binnen zehn Werktagen ab Fälligkeit zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist JustSell berechtigt, ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde im Fall seines Zahlungsverzugs, JustSell Mahn- und Inkassospesen sowie alle zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig Kosten zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls zwei Mahnschreiben durch ein befugtes Inkassobüro sowie ein Mahnschreiben eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.
12. Kündigung
Beide Vertragspartner können, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, diese vertragliche Beziehung zueinander unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten jeweils zum Ende eines Kalendermonats, durch schriftliche Kündigung – wobei E-Mail das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt, auflösen –. Die AGB bleiben für im Zeitpunkt der Kündigung bereits beauftragte Versendungen in Kraft. Änderungen am monatlichen Abonnement kann der Kunde eigenständig in seinem Kundenkonto vornehmen, wobei Änderungen immer mit dem folgenden Kalendermonat in Kraft treten. JustSell kann diese vertragliche Beziehung zum Kunden durch schriftliche Kündigung – wobei E-Mail das Erfordernis der Schriftlichkeit erfüllt – unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünf Werktagen jeweils zum Ende eines Kalendermonats auflösen. Das Recht auf Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
13. Änderungsvorbehalt
Die Bestimmungen dieser AGB können von JustSell jederzeit ohne Angabe von Gr&üuml;nden geändert werden, wobei solche Änderungen mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten auf der Website von JustSell und durch Zusendung des Vertragstextes an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene E-Mail Adresse kundgemacht werden. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht binnen 30 Tagen ab Zugang der vorgenannten Kundmachung schriftlich per E-Mail an office@justsell.com, so gelten die Änderungen als angenommen. Im Fall des fristgerechten Widerspruchs eines Kunden besteht das Vertragsverhältnis zwischen diesem Kunden und JustSell gemäß den AGB in der Fassung vor der kundgemachten Änderung fort.
14.Verjährung von Ansrpüchen
Sämtliche Ansprüche gegen JustSell, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren nach einem Jahr.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Diese AGB unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts. Für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien, Innere Stadt, zuständigen Gerichtes vereinbart.
16. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von JustSell. Diese AGB sind abschließend. Mündliche Nebenabreden bestehen zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser AGB nicht. Änderungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige oder undurchsetzbare Bestimmung soll von den Parteien nach den Maßstäben von Treu und Glauben so ersetzt werden, dass der mit ihr beabsichtigte wirtschaftliche Zweck bestmöglich erreicht wird. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von unerkannten Regelungslücken. Sollte es Unklarheiten bei der Auslegung dieses Vertrags geben, so geht die deutsche Version vor.
M&G JustSell GmbH Warneckestraße 11 1110 Wien
office@justsell.at
+43 (0) 680 3280 292
In Zeiten der Spezialisierung gliedern Unternehmen immer mehr Aufgaben der Bereiche Logistik und Management aus. So werden Fixkosten reduziert und Ausgaben transparenter. Nutzen Sie unser umfangreiches Dienstleistungsangebot. Wir halten Ihnen den Rücken frei .